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Die evangelische Kirche entsteht als der Zusammenschluss der Protestanten von unten herauf. Kirche bedeutet dadurch für jeden etwas Eigenes. Jeder hat eigene Erlebnisse in seiner Gemeinde, mit seinem Glauben und der christlichen Botschaft.
Trotzdem braucht die Kirche eine zentrale Institution, die all das zusammenfassen und nach außen tragen kann. Die EKD ist ein Dach, unter dem sich die ganze Vielfalt des protestantischen Glaubens in Deutschland wiederfindet. In der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen ihre institutionelle Gestalt gefunden. Das evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal aufgebaut.
Ohne die Selbständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind die Synode, der Rat und die Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
Da auch die Landeskirchen von demokratisch gewählten Synoden geleitet werden, tragen die Gemeinden und Werke das gemeinsame Dach der EKD entscheidend mit. Eine Übersicht darüber, wie das Geflecht funktioniert, gibt es im EKD-Organigramm (pdf), weiterführende Informationen auf der Homepage der EKD.
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