Bundesamt will Kirchenasyl "in bestimmten Fällen" akzeptieren

Bundesamt will Kirchenasyl "in bestimmten Fällen" akzeptieren
Im Streit zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen um die Praxis des Kirchenasyls stehen die Zeichen auf Annäherung.

Bundesamtspräsident Manfred Schmidt sagte der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung" (Freitagsausgabe): "In bestimmten Fällen werden wir das Kirchenasyl zu akzeptieren haben." Allerdings müsse es in Einklang mit dem Rechtsstaat gebracht werden. Er hoffe, dass es in wenigen Tagen zu einer Lösung mit den Kirchen kommt.

Mehr zu Kirchenasyl
Schild mit der Aufschrift "Kirchenasyl heisst Solidarität" in einer evangelischen Kirche
Die Polizei wollte am Mittwoch in Schwerin zwei junge Afghanen abschieben und hat wegen einer Gefährdungslage das Kirchenasyl in der evangelischen Petrusgemeinde gebrochen. Scharfe Kritik kommt vom Flüchtlingsrat und der Nordkirche.
 Fofo aus dem Irak in der Matthaeuskirche
Sie haben oft große Entbehrungen auf sich genommen, um nach Deutschland zu gelangen. Wenn Flüchtlinge aber wieder zurückkehren sollen, ist für manche der vorübergehende Schutz in einer Kirche der letzte Hoffnungsschimmer.

Am Dienstag hatten Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz mit Schmidt über die Zunahme der Kirchenasyle beraten, die vom Bundesamt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mehrfach scharf kritisiert worden waren. Die Prälaten Martin Dutzmann von der EKD und Karl Jüsten von der Bischofskonferenz wollen am Mittag in Berlin ein Statement zu den Ergebnissen des Gesprächs abgeben.

Bundesamtspräsident Schmidt sagte der "Nordwest-Zeitung", eine drohende Abschiebung in einen EU-Staat dürfe kein Grund für ein Kirchenasyl sein. Begründete Ausnahmen könnten jedoch für Flüchtlingsfamilien gemacht werden, die Verwandte in Deutschland haben oder deren Kinder schwer traumatisiert sind.

Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen.