Umfrage: Mehrheit will Betreuungsgeld wieder abschaffen

Betreuungsgeld

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Umfrage: Mehrheit will Betreuungsgeld wieder abschaffen
Eine Mehrheit der Bevölkerung steht dem Betreuungsgeld skeptisch gegenüber.

Nach einer Umfrage der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung votierten 54 Prozent dafür, stattdessen andere familienpolitische Leistungen zu finanzieren, wie die Tageszeitung "Welt" (Montagsausgabe) berichtete. Danach haben vor allem Verbesserungen der Kindertagesstätten für die Befragten Priorität.

In der Umfrage plädierten viele auch dafür, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche auszubauen. Alleinerziehender sollten stärker unterstützt werden, Schul- und Kita-Essen sowie die Fahrten zur Schule sollten kostenlos sein. Das Bundesfamilienministerium kalkuliert mit einer Milliarde Euro für das Betreuungsgeld in diesem Jahr. Es ist aber unklar, ob dieser Betrag abgerufen wird. Im vergangenen Jahr gab es relativ wenig Anträge.

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Ein Kleinkind hält sich an den Beinen seiner Mutter fest und schaut zu ihr hoch.
Das bayerische Kabinett hat am Montag dem Gesetzentwurf für ein Landes-Betreuungsgeld zugestimmt. Das Betreuungsgeld werde von der Bevölkerung in Freistaat gut angenommen, begründete der Chef der Staatskanzlei, Marcel Huber (CSU), die Entscheidung. 73 Prozent der anspruchsberechtigten bayerischen Familien beziehen derzeit laut Huber das Betreuungsgeld, bundesweit seien es nur 60 Prozent.
Kommentar
Für die Rente auf den Arbeitsmarkt streben, für die Karriere in die Führungsetage, vorher und währenddessen Kinder kriegen - für die Demografie und unser Sozialsystem - aber bloß keine Rabeneltern sein. Alles auf einmal geht nicht. Oder doch? Das jetzt vom Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Form gekippte Betreuungsgeld zeigt: wir sind eine verwirrte Gesellschaft mit einer verwirrten Politik.

Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht darüber, ob das von der schwarz-gelben Koalition 2012 eingeführte Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Denn es gibt Bedenken, dass der Bund seine Kompetenzen überschritten haben könnte, weil für derartige Leistungsgesetze die Bundesländer zuständig sind. Auch könnte das Betreuungsgeld gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau verstoßen.

Nach dem Bundesgesetz haben Eltern, die ihr Kind im Alter vom 15. bis 36. Lebensmonat nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung geben, seit dem 1. August 2013 Anspruch auf 100 Euro monatlich und seit dem 1. August auf 150 Euro. Seit August 2013 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- bis Dreijährige. Parallel dazu trat auch das Gesetz zum Betreuungsgeld in Kraft.