Pfarrer-Stalkerin freigesprochen

Die Angeklagte Pfarrer-Stalkerin sitzt am 27.03.2014 in Meschede (Nordrhein-Westfalen) zu Beginn des Prozesses im Gerichtssaal.

Foto: dpa/Jörg Taron

Die Angeklagte Pfarrer-Stalkerin sitzt zu Beginn des Prozesses im Jahr 2014 in Meschede im Gerichtssaal.

Pfarrer-Stalkerin freigesprochen
Das Landgericht Arnsberg hat im Fall einer Pfarrer-Stalkerin am Mittwoch das Urteil aufgehoben und die 72-jährige Frau freigesprochen.

Nach der Anhörung mehrerer Gutachter habe nicht eindeutig die Schuldfähigkeit festgestellt werden können, sage der Sprecher des Gerichts, Johannes Kamp, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch eine Einweisung in die Psychiatrie komme nicht in Betracht. Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass die Nachstellungen der Frau nicht nur lästig, sondern auch gefährlich seien.

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Ein Dorfpfarrer in Meschede kann einem aktuellen Urteil zufolge gegen eine Stalkerin keine Ordnungsgelder oder Ordnungshaft durchsetzen. Wenn jemand schuldunfähig sei, könnten Verstöße nicht mit zivilrechtlichen Ordnungsmitteln geahndet werden, sagte das Oberlandesgericht Hamm.
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Die Frau bedrängt einen katholischen Pfarrer in Meschede seit 14 Jahren mit Liebesbriefen, SMS und sexuellen Belästigungen. Das Amtsgericht Arnsberg hatte sie im vergangenen Jahr zu 14 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil soll die Seniorin jedoch nicht davon abgehalten haben, dem Geistlichen weiterhin nachzustellen und ihn zu bedrängen. Dazu sollen Medienberichten zufolge auch Tänze in Reizwäsche im Pfarrgarten gehören.

Die Verteidigung hatte die Frau als schuldunfähig eingestuft. Die Seniorin sei nicht liebestoll, sondern liebeskrank und damit schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ eine Revision zu.