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Niqab Trägerin in Syrien.
Die Vollverschleierung sei lediglich "eine Tradition", sagte der Generalsekretär des Fatwa-Rates der Azhar-Universität in Kairo der ARD. Es stehe einer Frau zwar frei, einen Gesichtsschleier (Niqab) zu tragen, wenn das in ihrer Gesellschaft üblich sei. Doch dürfe eine Muslimin das nicht religiös rechtfertigen.
Zwar seien die Frauen des Propheten Mohammed verpflichtet gewesen, einen Gesichtsschleier zu tragen. Doch "diese Ausnahmen bieten keine Rechtfertigung für Nachahmung", sagte Omran. Der Koran und die Überlieferungen des Propheten (Sunna) gäben als Richtlinien lediglich vor, dass Kleidung "nicht körperbetont, nicht enthüllend und nicht eng anliegend sein darf". Omran hält darüber hinaus nichts davon, "wenn Menschen gezwungen werden, die Scharia zu befolgen".
Die Azhar-Universität in der ägyptischen Hauptstadt Kairo ist die weltweit renommierteste sunnitisch-islamische Lehreinrichtung. Rechtsgutachten des Fatwa-Rates der Azhar gelten als gültig für Sunniten.