"Worldwide Candle Lighting" für verstorbene Kinder am Sonntag

Kerze steht in einem Fenster.

Foto: krockenmitte/photocase.de

Die Kerzen im Fenster erinnern an verstorbene Kinder und verbinden Hinterbliebene auf der ganzen Welt.

"Worldwide Candle Lighting" für verstorbene Kinder am Sonntag
Am zweiten Sonntag im Dezember – dieses Jahr also am 10.12. – werden auf der ganzen Welt Kerzen angezündet und in die Fenster gestellt, um an verstorbene Kinder zu erinnern.

Das "Worldwide Candle Lighting" geht auf eine Selbsthilfevereinigung verwaister Eltern in den USA zurück, die sich "Compassionate Friends" nennt. Jedes Jahr am 2. Dezembersonntag werden weltweit in den verschiedenen Zeitzonen jeweils um 19 Uhr Kerzen angezündet, so dass das Leuchten einmal um den Globus geht. So erinnern die Flammen nicht nur an die einzelnen verstorbenen Kinder, sondern geben den Hinterbliebenen auch das Gefühl von Solidarität und Zusammenhalt.

In Deutschland wird das "Worldwide Candle Lighting" unter anderem vom Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) unterstützt. Auf der Website des Verbandes ruft der Vorstand dazu auf, in den Gedenkfeiern am 10. Dezember ebenfalls eine Kerze anzuzünden. "Sie soll den Kindern gewidmet sein, die durch Kriege, Flucht, Gewalt, Armut oder Naturereignisse gestorben sind." Der Bundesverband wünscht "all denen, die um diese Kinder trauern, Frieden und Trost in Gemeinschaft und liebevoller Zuwendung".

Mehr zu Sternenkinder
Elke Rathert am Gräberfeld für Sternenkinder
Zwei Mal im Jahr beerdigt Pfarrerin Elke Rathert Kinder, die als Fehl- oder Totgeburten zur Welt kamen - sogenannte Sternenkinder. Familien ernten oft Unverständnis für den Schmerz ihrer frühen Verluste, sagt sie. Am Sonntag soll der verstorbenen Kinder gedacht werden.
Weinende Frau mit Ultraschallfoto in den Händen nach einer Fehlgeburt.
Hebamme Anna Rechel hat sich zur Trauer- und Sterbebegleiterin ausbilden lassen, weil Familien mit Sternenkindern ihrer Meinung nach besser begleitet und über ihre Rechte im Falle einer Tot- oder Fehlgeburt aufgeklärt werden müssen.