Religionsunterricht in Luxemburg komplett abgeschafft

Ein Kreuz hängt im Klassenzimmer einer Grundschule in Bayern hinter dem Lehrerpult mit Schulheften.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Religionsunterricht in Luxemburg komplett abgeschafft
Mathe, Englisch, Geschichte - und dann noch Religion. So wird in Luxemburg im nächsten Schuljahr vermutlich kein Stundenplan mehr aussehen. Stattdessen setzt das Großherzogtum auf andere Fächer.

Das traditionell katholische Großherzogtum Luxemburg kehrt dem konfessionellem Religionsunterricht endgültig den Rücken. Am Dienstagabend beschloss das Parlament, dass jetzt auch Grundschüler einen neutralen Werteunterricht erhalten sollen. An den weiterführenden Schulen des Landes wurde der Religionsunterricht bereits im vergangenen Sommer zugunsten des Fachs "Leben und Gesellschaft" abgeschafft. Jahrzehntelang hatten Schüler in Luxemburg zwischen dem Religions- und einem konfessionslosen Moralunterricht wählen können.

Die Befürworter dieser Entscheidung argumentieren, es sei besser, Schüler gemeinsem über die großen Lebensfragen lernen zu lassen, statt sie gemäß ihrer Konfession aufzuteilen. Mit diesem neuen Konzept könne man einen Dialog zwischen den Lebens- und Glaubensauffassungen schaffen und den kindern würde die Möglichkeit geboten, ihren eigenen Wertekanon zu entwickeln. Sie sieht es zumindest der Abgeordnete Claude Lamberty, der zur liberalen Partei DP gehört, die gerade das Land regiert. Die christlich-soziale Oppositionspartei CSV lehnte den Gesetzentwurf ab. Ihnen sei es wichtig, dass die Eltern weiterhin die Wahl zwischen einem Religions- und einem Werteunterricht behalten.

Die seit 2013 amtierende luxemburgische Regierung unter Xavier Bettels setzt sich für eine striktere Trennung zwischen Kirche und Staat ein und verfolgt dieses Ziel konsequent: So erhalten die Glaubensgemeinschaften nach einem Abkommen von 2015 sukzessive weniger finanzielle Unterstützung vom Staat und neu eingestellte Kultusdiener müssen künftig von den Kirchen und Glaubensgemeinschaften selbst statt vom Staat bezahlt werden. Umstritten ist auch die Zusammenführung des lokalen Kirchenvermögens in einem Fonds.

 

Für die Religionslehrer ändert sich mit dieser Entscheidung nicht mehr so viel, da sie sich bereits im vergangenen Sommer auf die neuen Gegebenheiten einstellen mussten. Es entwickelte sich keine Massenarbeitslosigkeit in diesem Berufszweig, weil sich die im Erzbistum angestellten Religionslehrer in den vergangenen Monaten für die neuen Fächer weiterbilden lassen konnten. Sie erhielten zudem die Möglichkeit, vom Bildungsministerium als Lehrer für das neue Fach übernommen zu werden.

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Das Grundgesetz sichert in Deutschland den Religionsunterricht - diesen besonderen Schutz genießt sonst kein anderes Schulfach. Der Religionsunterricht gilt als ordentliches Lehrfach und damit den übrigen Fächern gleichgestellt. Artikel 7 des Grundgesetzes schreibt vor, dass der Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht steht. Da der Staat aber zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, kann er über die Inhalte nicht entscheiden. Über sie bestimmen die Religionsgemeinschaften. Deshalb wird der Unterricht in der Regel nach Konfessionen getrennt erteilt. Aus Gewissensgründen können sich Schüler aber abmelden.