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Tauffeiern unter Beachtung der Naturschutzbestimmungen am Wittenbergener Elbstrand künftig ohne besonderen Antrag möglich.
Im Juli war bekanntgeworden, dass der Bezirk Taufen am Wittenbergener Elbstrand aus Naturschutz-Gründen verboten hatte. Außerdem könnten vorbeifahrende Schiffe hohe Wellen auslösen, die für die Menschen am Ufer gefährlich werden könnten, hieß es weiter. Die Kirchengemeinde hatte allerdings trotz des Verbots Anfang Juli 13 Kinder mit Elbwasser getauft.
Vertreter des Bezirks und der Kirchengemeinde haben sich nach Angaben des Bezirks darauf verständigt, dass Tauffeiern unter Beachtung der Naturschutzbestimmungen am Wittenbergener Elbstrand künftig ohne besonderen Antrag möglich sind. Dabei sei auch über die Sicherheit im Hinblick auf Flut- und Schwellwasser der Elbe gesprochen worden. Die Bedenken seien jedoch ausgeräumt worden.