Bedford-Strohm: Debatte um Islam-Feiertag kommt zur falschen Zeit

Bedford-Strohm: Debatte um Islam-Feiertag kommt zur falschen Zeit
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sieht derzeit keinen Bedarf für eine Ausweitung der Feiertagsregelungen für Muslime.

"Ich glaube, das ist eine Debatte zur falschen Zeit. Bereits heute gibt es regionale Möglichkeiten für Muslime, ihre Feiertagskultur zu leben", sagte Bedford-Strohm dem Evangelischen Pressedienst (epd).

"Dringender dass die Religionen als Kräfte des Friedens sichtbar werden"

Gegenwärtig sei die Debatte von viel Misstrauen und Emotionen geprägt. "Dabei spielt auch eine Rolle, dass Islamisten unter Berufung auf den Islam Gewalttaten begehen und Angst verbreiten", sagte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten. Jetzt sei es dringender denn je, "dass die Religionen als Kräfte des Friedens sichtbar werden". "Und da hat der Islam im Moment die meisten Hausaufgaben", sagte der bayerische Landesbischof in dem epd-Gespräch zum bevorstehenden Reformationstag, an dem die evangelische Kirche den 500. Jahrestag des Thesenanschlags durch Martin Luther (1483-1546) begeht.

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Bedford-Strohm nahm Stellung in einer aktuellen Diskussion, die auf Äußerungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zurückgeht. Dieser hatte am 9. Oktober bei einer Parteiveranstaltung der CDU im niedersächsischen Wolfenbüttel gesagt, man könne über einzelne islamische Feiertage in bestimmten Regionen reden und auf Allerheiligen am 1. November verwiesen. Dieser Tag ist nur in katholisch geprägten Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Grundsätzlich seien die Feiertage in Deutschland aber christlich geprägt, hatte de Maizière betont. Er will seine Äußerung ausdrücklich nicht als Vorschlag für einen islamischen Feiertag verstanden wissen.

Einzelne Bundesländer, darunter die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, haben in ihren Feiertagsgesetzen festgeschrieben, dass Schüler an wichtigen islamischen Feiertagen vom Unterricht freigestellt werden können und Arbeitnehmern der Besuch eines Gottesdienstes beziehungsweise Gebets ermöglicht werden soll. In Berlin gilt das für das Ramadan- und Opferfest. In Hamburg und Bremen gilt die Regelung auch für den Aschura-Tag.