Mehr Urteile wegen Hass und Hetze gegen Abgeordnete

Mehr Urteile wegen Hass und Hetze gegen Abgeordnete
Die Zahl der verurteilten Volksverhetzer in Berlin ist laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" 2016 weiter gestiegen.

Demnach wurden 68 Personen nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches verurteilt, während es 2015 noch 41 waren. 2014 habe es lediglich 12 Verurteilungen gegeben. Die Täter seien vor allem wegen Hass und Hetze gegen Abgeordnete verurteilt worden, da der Bundestag die ihm gemeldeten Fälle an die Berliner Staatsanwaltschaft weitergebe.

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Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen seien bei Facebook und Twitter gepostet oder per E-Mail verschickt worden, hieß es in dem Bericht. So sei der Verfasser einer Drohung "Freude gibt es bald, wenn die Totschlägertruppe zu Euch kommt" zur Zahlung von 1.800 Euro verurteilt worden. Ebenso hoch sei die Strafe für den Verfasser eines ausländerfeindlichen Tweets ausgefallen. "Hass im Netz bleibt nicht ungestraft", zitierte das Magazin Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Das Internet sei kein straffreier Raum.