Gemeinden dürfen alle Lieder spielen

Geöffnetes Gesangbuch

© epd-bild / Rainer Oettel

Gemeinden der EKD dürfen seit Januar in Online-Gottesdiensten urheberrechtlich geschützte Liedtexte verbreiten.

Online-Gottesdienste
Gemeinden dürfen alle Lieder spielen
Gemeinden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dürfen seit Januar in Online-Gottesdiensten urheberrechtlich geschützte Liedtexte verbreiten. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition, wie die VG Musikedition am Dienstag in Kassel mitteilte.

Seit Beginn der Corona-Pandemie hatten evangelische Gemeinden eine Sondererlaubnis der Verwertungsgesellschaft, Lieder und Liedtexte bei digitalen Gottesdiensten und "anderen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art" einzublenden. Diese Sondervereinbarung endete den Angaben zufolge mit Ablauf des Jahres 2023.

Die Anschlussvereinbarung macht es nun dauerhaft möglich, dass Gemeinden, die zu einer der 20 Landeskirchen der EKD gehören, Lieder und Liedtexte bei Gottesdienstübertragungen öffentlich zugänglich machen dürfen. Das gilt sowohl für zeitgleiche wie auch für zeitversetzte Übertragungen beispielsweise auf den gemeindeeigenen Internetseiten.

Die VG Musikedition nimmt laut Mitteilung zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche sowie die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.

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