Lockerungen bei Taufe und Abendmahl

Ein Kleinkind wird getauft

© epd-bild/Jens Schulze

Rheinische Kirche lockert Regeln zu Taufe und Abendmahl.

Rheinische Kirche
Lockerungen bei Taufe und Abendmahl
Die Landessynode der zweitgrößten deutschen Landeskirche lockert zum Abschluss ihrer Synodentagung auch feste Vorgaben für Gottesdienste oder die Ortswahl bei Amtshandlungen wie Trauungen.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland dürfen künftig alle Getauften am Abendmahl teilnehmen, auch kleine Kinder und Menschen, die keine Kirchenmitglieder mehr sind. Eltern können ihre Kinder auch dann taufen lassen, wenn sie selbst nicht der Kirche angehören.

Die Änderung der sogenannten Lebensordnung gibt den 605 Kirchengemeinden zwischen Niederrhein und Saar mehr Freiheiten, um das kirchliche Leben stärker an der Realität der Menschen vor Ort zu orientieren.

Wenn Kinder getauft werden, bei denen kein Elternteil evangelisch ist, muss eine christliche Erziehung zugesichert werden. Das können etwa Freunde, Paten oder Großeltern sein. Um Patin oder Pate zu werden, ist künftig keine Konfirmation mehr nötig, es reicht die Taufe. Auch Gottesdienste können freier gestaltet werden.

Pfarrerinnen und Pfarrer, die "ein schwerwiegendes Hindernis" sehen, eine bestimmte Amtshandlung vorzunehmen, können sich an die Superintendentin oder den Superintendenten wenden. Er oder sie sorgt dann dafür, dass jemand anders die Aufgabe übernimmt. Diese Regel ersetzt den bisherigen Gewissensvorbehalt, mit dem Pfarrpersonen die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen konnten.

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