In dem Gesetzentwurf heißt es, nicht vereinbar mit dem Amt sei "die Mitgliedschaft in Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen" oder deren "tätige Unterstützung".
Bei vorangegangenen Debatten über das Vorhaben hieß es ausdrücklich, die Klausel richte sich nicht nur gegen Neonazis und andere Rechtsextreme. Das Kirchenparlament will in der kommenden Woche bei seiner Herbsttagung in Berlin über die Änderung entscheiden, die am 1. November in Kraft treten soll. Die Tagung der Synode beginnt am Mittwoch. Viele Gemeindekirchenräte mit einer sechsjährigen Amtszeit werden bereits an diesem Sonntag neu gewählt. Die Landeskirche hat rund 1.350 Gemeinden mit insgesamt rund einer Million Mitglieder.