Alle Ergebnisse zu Kirchenvorstandswahl
18 Suchergebnisse
Kirchenvorsteher stellen sich erstmals jungen Häftlingen in Deutschlands größtem Jugendknast vor.
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Mit einer Verfassungsänderung hat die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in ihrer Sitzung am 6. Mai 2017 das Alter für das aktive Wahlrecht für die Wahl der Kirchenvorstände von 16 auf 14 Jahre gesenkt.
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Die in Rastede bei Oldenburg tagende Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg beschloss am Freitag in erster Lesung, das Wahlalter von bisher 16 auf 14 Jahre zu senken.
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Die evangelischen Kirchengemeinden haben es immer schwerer, Mitarbeitende für die Vorstände, Gemeindekirchenräte und Presbyterien zu finden. Entweder werden die Posten nicht besetzt, die Anzahl der Mandate wird herabgesetzt oder die Wahlen fallen gleich ganz aus.
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Es gab kaum Bewerber für die Presbyterwahlen in der rheinischen, westfälischen und lippischen Landeskirche, so dass nur in wenigen Gemeinden gewählt werden konnte. In Lippe wurde von 69 nur in zwei Gemeinden gewählt.
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In 1.131 Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist am vergangenen Sonntag (26. April) über die Zusammensetzung der Kirchenvorstände für die nächsten sechs Jahre entschieden worden. Kirchenweit betrug die Wahlbeteiligung nach einer ersten Hochrechnung etwa 18,5 Prozent.
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Zum ersten Mal konnten Mitglieder einer evangelischen Landeskirche zuhause am PC über ihren neuen Kirchenvorstand abstimmen. Viele Wähler reagierten positiv, aber Kritiker solcher Wahlsysteme sehen demokratische Prinzipien in Gefahr.
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Am kommenden Sonntag wird – einmal mehr – gewählt: In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck sind Kirchenvorstandswahlen. Gewählt werden kann aber nicht jeder: Nur Kirchenmitglieder zwischen 18 und 70 Jahren dürfen sich aufstellen lassen.
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