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Paragraf 219a Strafgesetzbuch

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1.eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder2.Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

Die Ärztin Kristina Hänel vor dem Landgericht Hamburg
Abschaffung von §219a
Sie hat gegen das Werbeverbot für Abtreibungen gekämpft. Nun wird es abgeschafft. Die Ärztin Kristina Hänel über Jesu Gebot.
Kurz vor dem Weihnachtsfest hat Heinrich Bedford-Strohm ein schwieriges Jahr bilanziert, auch für seine Kirche. Jahresrückblick auf das Kirchenjahr 2018 von Heinrich Bedford-Strohm.
Digitalisierung, Gentechnik oder Rechtspopulismus - 2018 wurden große und wichtige Themen diskutiert, die auch weiterhin die gesellschaftliche Debatte bestimmen werden. epd-Chefredakteur Karsten Frerichs und Franziska Hein haben den EKD-Ratsvorsitzenden zum Interview getroffen.
Abschaffung des Verbots der Werbung für Abtreibungen
Seit dem Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel im November 2017 ist das Abtreibungsrecht wieder in der Diskussion. Hänel war verurteilt worden, weil sie nach Auffassung des Amtsgerichts Gießen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht hat.
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