Synode der württembergischen Landeskirche tagt

Synode der württembergischen Landeskirche tagt
Auf der Tagesordnung stehen ein Bericht aus der Flüchtlingsarbeit, die mittelfristige Finanzplanung sowie das Thema Inklusion.

Die Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg kommt von Donnerstag bis Samstag, 7. bis 9. Juli, zu ihrer Sommertagung im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie in Heilbronn zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen Geflüchtete und Inklusion – Freitag ist Schwerpunkttag "Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede"

Der Titel des Schwerpunkttages am Freitag lautet "Reformation – Eine Welt und Gerechter Friede". Dabei wird es um den Komplex "Macht-Religion-Frieden" sowie um Klimagerechtigkeit und Menschenrechte gehen. Außerdem wird der Leitende Pfarrer der Nationalen Evangelischen Kirche von Beirut, Dr. Habib Badr, eine Bibelarbeit zum Thema "Jesus Christus, Friede der ganzen Welt" halten.

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Kreative Ideen und Reformen, aber auch Abschiede, Um- oder Rückbau: Die rheinische Kirche diskutiert auf ihrer nächsten Landessynode über die Zukunft kirchlichen Lebens. Auch gewohnte Rituale werden an Lebenswirklichkeiten angepasst.
Frankfurter Paulskirche
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am Mittwoch in Frankfurt am Main ihre Herbsttagung erstmals in der Paulskirche eröffnet. Dort diskutiert das Gremium unter anderem über den Haushalt für 2024 und 2025.

"Gerade in der heutigen Zeit mit all ihren Spannungen und Kriegen sind wir als Christen besonders gefordert, nach hilfreichen Lösungen zu suchen", betont die Präsidentin der württembergischen Landessynode, Inge Schneider. "Deshalb ist das Thema uns auch einen Schwerpunkttag wert."

Zum Auftakt feiern die Synodalen und ihre Gäste am Donnerstag um neun Uhr einen Gottesdienst in der Kilianskirche. Die Tagung selbst beginnt um halb elf.

Die Landessynode ist bei der Kirchenwahl Ende 2013 direkt von den Gemeindegliedern für sechs Jahre gewählt worden und besteht derzeit aus 98 Synodalen. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Wahl des Landesbischofs auch die kirchliche Gesetzgebung. Sie beschließt beispielsweise den landeskirchlichen Haushaltsplan und regelt die Verwendung der Kirchensteuergelder. Sie kommt in der Regel dreimal pro Jahr zusammen.