Kirchen gegen geplante Lockerungen bei Bestattung

Kirchen gegen geplante Lockerungen bei Bestattung
Ein Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung zur Lockerung des Bestattungswesens stößt auf Einwände bei den evangelischen Kirchen.

Kritisiert wurde vor allem, dass danach künftig das Verstreuen der Asche auf einem dafür vorgesehen Feld eines Friedhofs erlaubt werden soll. Dabei stelle sich die Frage, ob "die Totenruhe" hinreichend gewährleistet sei, heißt es in einer Stellungnahme der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

"Manipulationen" an der Asche lehne die Kirche ab. Aus ethischen Gründen halte sie das Verstreuen für nicht vertretbar: "Wir bitten von dieser Neuregelung Abstand zu nehmen." Gleiches gelte für die Herstellung eines Diamanten mit Teilen der Asche. Der Gesetzentwurf hatte hingegen geltend gemacht, es widerspreche der Menschenwürde, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeit einer "erdfreien Bestattung" verweigere.

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Das Land Bremen war vor zweieinhalb Jahren noch einen Schritt weiter gegangen als der Gesetzentwurf für Niedersachsen. Das kleinste Bundesland beschloss im November 2014, dass erstmals in Deutschland die Asche Verstorbener auf privaten Flächen außerhalb von Friedhöfen ausgestreut werden darf. Das ist allerdings an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss der ausdrückliche Wille des Verstorbenen dazu schriftlich vorliegen. Im ersten Jahr nach der Neuregelung nahmen Angehörige dies in rund 50 Fällen in Anspruch. Auch in Parks oder an Flüssen ist das Verstreuen der Totenasche mit einer Sondergenehmigung seither möglich.

Die Kirchen in Niedersachsen begrüßen es, dass Niedersachsen anders als Bremen die Friedhofspflicht beibehalten will. Kritik äußern sie dagegen auch zur geplanten Lockerung bei der Umbettung von Urnen. Zwar komme es den Wünschen einer mobilen Gesellschaft entgegen, wenn etwa eine Witwe umziehe und die Urne des verstorbenen Ehepartners dann umgebettet werde, um die Entfernung zum Grab gering zu halten. Es sei aber zu erwägen, ob diese Gründe es wirklich rechtfertigten, "die Totenruhe massiv zu stören". Zwar habe die Kirche die begründeten Wünsche ihrer lebenden Mitglieder zu achten. "Aber sie hat auch eine Verantwortung für die Ruhe ihrer verstorbenen Glieder."