Alle Ergebnisse zu Deutsche Stiftung Patientenschutz
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"In diesen schweren Stunden sind wir in Gedanken und mit unseren Gebeten bei den Angehörigen der Toten und den Verletzten", sagte der Bochumer Superintendent Gerald Hagmann.
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Patienten, die im Falle einer schweren Erkrankung auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten wollen, müssen dazu in ihrer Patientenverfügung präzise Angaben machen. Das hat der Bundesgerichtshof festgestellt.
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"Viel zu viele Menschen werden in ihrer Not allein gelassen", sagte der Präsident der Stiftung, Eugen Brysch,
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