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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe gehört auch das Zahngold Verstorbener zur Totenasche. Deshalb stören Krematoriumsmitarbeiter, die das in der Asche Verstorbener gefundene Zahngold abzweigen, die Totenruhe und machen sich strafbar, entschied das Gericht am Donnerstag.
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