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Während der Präsident der Bundesärztekammer vor "tötenden Ärzten" warnt, hat der stellvertretenden Bundestagspräsidenten sich für eine straf- und zivilrechtliche Absicherung von Ärzten beim Thema Sterbehilfe ausgesprochen.
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Innenminister de Maizère will gewerbsmäßige Sterbehilfe verbieten. Weiterreichende rechtliche Regelungen hält der Jurist aber für schwierig.
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Ärzte wollten ihren Patienten Leiden und Schmerzen nehmen und sie nicht umbringen, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Dienstag dem Radiosender Bayern 2.
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Wie ein Arzt helfe, solle "nicht im Rahmen einer gesetzlichen Norm, sondern der Gewissensentscheidung" erfolgen, sagte die Vorsitzende Christiane Woopen.
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Der Mangel an Medizinern seien in vielen Regionen Deutschlands längst Realität, sagte Montgomery der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe).
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Seine Schilderungen erschütterten die EU-Parlamentarier: Der Arzt Denis Mukwege hilft Frauen im Kongo, die im Bürgerkrieg vergewaltigt und verstümmelt wurden. Als er in Straßburg den Sacharow-Preis erhielt, wurde er von Afrikanerinnen gefeiert.
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"Dieser Vorschlag mündet in die Freigabe einer aktiven Sterbehilfe", sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe).
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Bei schwerstkranken Menschen sollten "Entscheidungen im Hinblick auf das Lebensende in die Hände der Patienten und Ärzte" gelegt werden. Sterbehilfe solle Medizinern vorbehalten sein.
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Das Polizeirecht sieht nach Meinung von Experten bereits genügend Möglichkeiten zum Eingreifen vor. Die atheistische Giordano-Bruno-Stiftung plädiert indes für ein "Recht auf letzte Hilfe".
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Damit Mediziner ihre Approbation nicht verlieren, will der SPD-Politiker eine entsprechende Passage in das BGB aufnehmen. Den Part der Ärzte zu regeln, gehört in der Diskussion um ein neues Sterbehilfe-Gesetz zu den heikelsten Punkten.
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