Alle Ergebnisse zu Zahngold
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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe gehört auch das Zahngold Verstorbener zur Totenasche. Deshalb stören Krematoriumsmitarbeiter, die das in der Asche Verstorbener gefundene Zahngold abzweigen, die Totenruhe und machen sich strafbar, entschied das Gericht am Donnerstag.
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Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag den Mitarbeiter eines Hamburger Krematoriums grundsätzlich zu Schadenersatz gegenüber seinem Arbeitgeber verurteilt. Der Mann hatte Zahngold aus der Asche Verstorbener entnommen.
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Zwischen 2003 und 2011 hatte ein Krematoriumsmitarbeiter gemeinsam mit seiner mittlerweile verstorbenen Frau mehr als 31 Kilogramm Gold für sich selbst gesammelt.
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