Alle Ergebnisse zu assistierter Suizid
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Der Berliner Altbischof Wolfgang Huber hat vor einer Lockerung der rechtlichen Bestimmungen zur Sterbehilfe gewarnt.
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das kontrovers diskutierte Verbot der organisierten Sterbehilfe. Konkret geht es um Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs.
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"Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe", sagte die niedersächsische Ärztekammer-Präsidentin Martina Wenker dem Evangelischen Pressedienst (epd). Allein die Option einer Suizid-Assistenz werde bereits den Druck vor allem auf ältere und kranke Menschen erhöhen, sagte sie.
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In der Diskussion um die Sterbehilfe hat der frühere Ratsvorsitzende der EKD, Nikolaus Schneider, mehr Rechtssicherheit für Ärzte gefordert. "Ich sehe das Problem einer extremen Verunsicherung der Ärzteschaft durch das Agieren der Justiz", sagte Schneider.
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Der frühere EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider und seine Frau Anne sind bei der Frage, ob ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung erlaubt sein soll, unterschiedlicher Meinung.
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Knapp fünf Jahre nach ihrer Krebsdiagnose bleibt die Frau des früheren Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anne Schneider, bei ihrer Forderung nach einer Erlaubnis ärztlicher Hilfe bei der Selbsttötung.
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Als sechster US-Bundesstaat hat Hawaii ärztliche Beihilfe zum Suizid für Todkranke legalisiert.
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Im australischen Bundesstaat Victoria wird das gestern verabschiedete Gesetz über die Legalisierung der Beihilfe zum Selbstmord für Todkranke heiß diskutiert.
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Erstmals nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur möglichen Beteiligung des Staates an der Sterbehilfe in extremen Einzelfällen muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über einen Fall entscheiden.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss mehrere Eilanträge gegen das am 10. Dezember 2015 in Kraft getretene gesetzliche Verbot der "geschäftsmäßigen Sterbehilfe" ab.
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