Alle Ergebnisse zu Leiden und Krankheit
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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben. Jeder dürfe bestimmen, wie er sterben wolle. Doch das Lebensende ist nicht nur Privatsache, findet chrismon-Redakteurin Claudia Keller.
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Der Mensch hat das Recht und die Freiheit, sich das Leben zu nehmen - auch mit Hilfe von Dritten, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Es kippt das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung.
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Die beiden großen Kirchen haben sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe geäußert. Man befürchte, dass alte und kranke Menschen nun subtil unter Druck gesetzt würden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
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Das Verbot der organisierten Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
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