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Kommentar
26.02.2020 - 15:22
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der organisierten Sterbehilfe aufgehoben. Jeder dürfe bestimmen, wie er sterben wolle. Doch das Lebensende ist nicht nur Privatsache, findet chrismon-Redakteurin Claudia Keller.
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26.02.2020 - 14:30
epd
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26.02.2020 - 13:15
epd
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26.02.2020 - 13:10
epd
Der Mensch hat das Recht und die Freiheit, sich das Leben zu nehmen - auch mit Hilfe von Dritten, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Es kippt das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung.
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26.02.2020 - 13:07
epd
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Sterbender im Hospiz
26.02.2020 - 11:07
epd
Die beiden großen Kirchen haben sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe geäußert. Man befürchte, dass alte und kranke Menschen nun subtil unter Druck gesetzt würden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
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 die sogenannte geschäftsmäßige, also regelmäßige, Hilfe zur Selbsttötung aus dem Strafrechtsparagraf 217, steht laut Strafrechtsparagraf 217 nicht mehr unter Starfe laut unter Strafe.
26.02.2020 - 10:59
epd
Das Verbot der organisierten Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
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 die sogenannte geschäftsmäßige, also regelmäßige, Hilfe zur Selbsttötung aus dem Strafrechtsparagraf 217, steht laut Strafrechtsparagraf 217 nicht mehr unter Starfe laut unter Strafe.
26.02.2020 - 10:16
epd
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26.02.2020 - 10:10
epd
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