Alle Ergebnisse zu Wirtschaft und Arbeit
8343 Suchergebnisse
Kirchliche Einrichtungen verlangen von Mitarbeitern häufig Loyalität in Form der Kirchenmitgliedschaft. Über die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wird schon lange gestritten. Es hängt vom Einzelfall ab, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht durch das Luxemburger Urteil über die Bevorzugung von Kirchenmitgliedern bei Stellenbesetzungen ihre Gestaltungsfreiheit eingeschränkt.
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Der EuGH habe bestätigt, "dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht der wesentliche Faktor bei solchen Abwägungsentscheidungen ist", sagte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
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Nur mit der Kraft seiner Muskeln und des Windes will der Extremsportler Guido Kunze 40 Kilogramm Kakaobohnen aus Südamerika nach Erfurt bringen. Dort soll daraus eine "kompromisslos ehrliche" Schokolade werden.
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Wer bei Kirche und Diakonie arbeiten will, muss grundsätzlich Kirchenmitglied sein. Grundlage dafür ist das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Präzisiert wurden die rechtlichen Regelungen in der Loyalitätsrichtlinie der EKD.
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Der Fall, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entscheidet, betrifft Kirchen und ihre Einrichtungen und damit einige der größten Arbeitgeber Deutschlands. Zugleich geht es um das Verhältnis von Religion und Staat im 21. Jahrhundert und das Verbot der Diskriminierung
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Diakonie-Vorstand Kruttschnitt hat die Bevorzugung evangelischer Christen bei der Einstellung von Mitarbeitern in kirchliche Betriebe verteidigt. "Wir wollen in unseren Einrichtungen eine evangelische Prägung, wir wollen diese Gesellschaft evangelisch gestalten", sagte er.
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In den USA ist der Ruf nach strengeren Waffengesetzen lauter geworden. Doch der Südliche Baptistenverband, die größte protestantische Kirche, hält sich zurück. Das hat wohl auch damit zu tun, dass weiße Evangelikale besonders häufig Waffen besitzen.
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Nach Modellrechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Bundesinstituts für Berufsbildung werden bis zum Jahr 2035 wegen der Digitalisierung rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze weggefallen sein, wie das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit sagte.
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Die Arbeitgeber bestehen darauf, dass die Einführung des Reformationstages als zusätzlicher Feiertag in Norddeutschland von den Arbeitnehmern finanziert wird.
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