Alle Ergebnisse zu Europäischer Gerichtshof
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will mit Beschluss vom Donnerstag von den Luxemburger Richtern wissen, ob eine kirchliche Arbeitgeberin von einer Mitarbeiterin verlangen kann, nicht aus der Kirche auszutreten.
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Dass nur Protestanten und Altkatholiken in den Genuss eines bezahlten Feiertages am Karfreitag kommen, verstößt nach Ansaicht des Europäischen Gerichtshofs gegen das Diskriminierungsverbot. Der EuGH urteilte zu einem Fall aus Österreich.
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Allein auf die Klärung durch die Rechtsprechung zu hoffen, löse noch nicht die Herausforderungen politischer Gestaltung, schreiben die Professoren Peter Dabrock und Matthias Braun im "Tagesspiegel".
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht sehen die evangelischen Landeskirchen keinen Anlass für schnelle Änderungen ihrer Einstellungspraxis.
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Kita, Klinik, Altenheim - zahlreiche solcher Einrichtungen gehören in Deutschland zur evangelischen Diakonie oder katholischen Caritas. Sie haben Hunderttausende Stellen zu vergeben. Bislang ist für Bewerber die Kirchenmitgliedschaft oft ein Vorteil und manchmal ein Muss.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Bevorzugung konfessionell gebundener Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern fordert nach Ansicht des Kirchenrechtlers Hans Michael Heinig vor allem die Kirchen selbst zum Handeln auf.
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Kirchliche Einrichtungen verlangen von Mitarbeitern häufig Loyalität in Form der Kirchenmitgliedschaft. Über die Rechtmäßigkeit dieser Praxis wird schon lange gestritten. Es hängt vom Einzelfall ab, urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht durch das Luxemburger Urteil über die Bevorzugung von Kirchenmitgliedern bei Stellenbesetzungen ihre Gestaltungsfreiheit eingeschränkt.
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Der EuGH habe bestätigt, "dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht der wesentliche Faktor bei solchen Abwägungsentscheidungen ist", sagte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
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Der Fall, den der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entscheidet, betrifft Kirchen und ihre Einrichtungen und damit einige der größten Arbeitgeber Deutschlands. Zugleich geht es um das Verhältnis von Religion und Staat im 21. Jahrhundert und das Verbot der Diskriminierung
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