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Streitpunkt war die vorzeitige Amtsverlängerung des Bischofs. Das Kirchengericht erlaubte zunächst keine Revision gegen das Urteil.
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Das Kirchengericht der Nordkirche hat die Klage gegen die vorzeitige Amtszeitverlängerung des Greifswalder Bischofs Hans-Jürgen Abromeit abgewiesen.
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Finanziell gebe es eine gewisse Konsolidierung. Die Nordkirche helfe, den Sparkurs der vergangenen Jahre zu stoppen.
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Die Amtszeit von Bischof Hans-Jürgen Abromeit wird bis 2018 verlängert. Die pommersche Synode billigte mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Entscheidung des Bischofswahlkollegiums.
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Drei Fragen an Hans-Jürgen Abromeit, Bischof der Pommerschen Evangelischen Kirche, zum erneuten Einzug der NPD in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.
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