Alle Ergebnisse zu Kirchlicher Arbeitgeber
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Der Theologe Thorsten Moos sieht die evangelische Kirche und ihre Diakonie in ihrer Einstellungspraxis unter Legitimationsdruck. Sie müssten präziser als bisher erklären, wann und warum sie von ihren Mitarbeitern eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, schreibt Moos.
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Nach der Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt fürchtet der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, um das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
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Diakonische Arbeitgeber reagieren unterschiedlich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem kirchliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit nicht in jedem Fall zur Voraussetzung bei Stellenbesetzungen machen dürfen.
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Deutliche Kritik am Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Tübinger Rechtswissenschaftler Hermann Reichold geübt.
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Die Diakonie muss einer abgelehnten Stellenbewerberin ohne Kirchenzugehörigkeit eine Entschädigung zahlen. Die Berlinerin Vera Egenberger klagte erfolgreich wegen Diskriminierung aufgrund von Religion und setzte ihren Anspruch gegen den evangelischen Wohlfahrtsverband durch.
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Vor dem Bundesarbeitsgericht wird an diesem Donnerstag ein Urteil mit möglichen Folgen für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland erwartet. Der achte Senat in Erfurt verhandelt voraussichtlich abschließend über die Klage der Berlinerin Vera Egenberger.
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am Mittwoch über die Schadenersatzklage des früheren katholischen Kirchenorganisten Bernhard Schüth, dem 1997 wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigt wurde.
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Seit rund zehn Jahren beschäftigt der Fall die deutschen Gerichte und inzwischen auch die europäische Justiz. Der Europäische Gerichtshof äußert sich in seinem Urteil zur Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen dessen zweiter Ehe kritisch.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines wiederverheirateten Arztes an einem katholischen Krankenhaus das Recht der Religionsgemeinschaften auf ein eigenes Arbeitsrecht bestätigt.
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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Kündigung eines Arztes wegen dessen zweiter Ehe zurückhaltend kommentiert.
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