Alle Ergebnisse zu Beschneidung
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Wegen des Kölner Urteils nimmt das Jüdische Krankenhaus Berlin bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen an Jungen mehr vor.
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Das umstrittene Kölner Urteil, das die religiöse Beschneidung von Jungen als Körperverletzung wertet, sorgt weiter für Zündstoff.
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Die Beschneidung, also die operative Entfernung der Vorhaut des männlichen Gliedes, war zu biblischer Zeit ein weit verbreiteter Brauch in Israel und den Nachbarvölkern, und ist biblisch belegt.
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Die Entscheidung des Landgerichts Köln, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei nicht rechtens, sorgt für Aufruhr bei Juden, Muslimen und in den christlichen Kirchen. Zu Recht, denn die Entscheidung ist falsch.
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Jüdische und islamische Organisationen kritisieren die Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Beschneidung. Sie sei ein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit. Das Gericht hatte die Beschneidung von Jungen als Körperverletzung dargestellt.
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Die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen ist laut Kölner Landgericht eine Körperverletzung. Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig sagt, das Elternrecht zur religiösen Erziehung werde in dem Urteil nicht genug berücksichtigt.
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Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist nach Auffassung des Kölner Landgericht grundsätzlich strafbar.
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In Kaliforniens Metropole entscheiden die Bürger, ob ihre Stadt die Beschneidung von Babys künftig unter Strafe stellt. Die Befürworter des Verbots haben Tausende Unterschriften gesammelt.
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In rund 6.000 Dörfern Afrikas blieben nach UN-Angaben Mädchen und Frauen in den vergangenen drei Jahren von der grausamen Genitalverstümmelung verschont.
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