Alle Ergebnisse zu Bestattungen
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Deutschlandweit steigt die Zahl von Gotteshäusern, die in Urnen- oder Grabeskirchen umgewandelt werden.
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Ein Sohn darf die Urne seiner bestatteten Mutter nicht in das Grab seines zuvor verstorbenen Vaters umbetten lassen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil eine Klage des Mannes gegen die Stadt Aachen als unzulässig und unbegründet ab.
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Jeder zweite Verstorbene in Deutschland (56,5 Prozent) wird nach Angaben der Verbraucherinitiative Aeternitas kirchlich bestattet.
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Kostenloses WLAN auf dem Friedhof und Begegnungscafès: Weil auf Friedhöfen immer weniger Menschen beerdigt werden, müssten sich die Betreiber Experten zufolge auf Digitalisierung einlassen und den Besuchern Kommunikationsmöglichkeiten sowie Kultur bieten.
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Der brandenburgische Landtag berät über eine Neufassung des Bestattungsrechts. Landesbischof Dröge spricht sich gegen die Freigabe der Asche Verstorbener zur Diamantenanfertigung und für eine Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen und Totgeborenen auf einem Friedhof aus.
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Fluchten gab es schon immer. Und schon immer sterben Menschen auf der Flucht fern ihrer Heimat. Evangelische Gemeinden, Pastoren, Pfarrerinnen und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit stehen hier vor großen Herausforderungen. Dabei gibt es Möglichkeiten zu helfen.
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Der fast 150 Jahre alte Bielefelder Johannisfriedhof ist vom Internetportal "Bestattungen.de" zum schönsten Friedhof Deutschlands gewählt worden.
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Menschen sterben, auch in den Flüchtlingsunterkünften. Doch auf eine Bestattung, welche die religiösen Rituale anderer Religionen und Kulturen achtet, ist man nicht gut vorbereitet. Dabei sollte auch dies längst zur deutschen "Willkommenskultur" gehören.
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Auf einem Friedhof in Hamm wird am Donnertag ein Grabfeld für Hindus eingerichtet. Nach Angaben der Stadt handelt es sich um den deutschlandweit ersten Bestattungsort der Religionsgemeinschaft.
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Landesbischof Ralf Meister warnte vor einem falschen Autonomie-Verständnis. Bremen hatte kürzlich beschlossen, dass die Asche von Verstorbenen unter bestimmten Bedingungen künftig auch auf öffentlichen Flächen vertreut werden darf.
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