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Letzte Ruhe auf eigenem Grund und Boden: Erstmals in Deutschland darf in Bremen die Asche eines verstorbenen Angehörigen in privaten Gärten verstreut werden.
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Eine Jury würdigte mit der Entscheidung die "einmalige Verbindung von Natur und Trauerkultur" auf dem rund 70 Jahre alten Areal.
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Die Bremische Bürgerschaft will am heutigen Mittwoch über ein Gesetz beschließen, nach dem in Bremen erstmals in Deutschland die Asche Verstorbener auch auf privaten Grundstücken verstreut werden darf.
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Ein Leintuch sei im Gegensatz zum Sarg nicht wasserfest, sagte der Landesinnungsmeister am Mittwoch im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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Statt in einem Sarg können Verstorbene dann aus religiösen Gründen in ein Leintuch gehüllt ins Grab gelegt werden, heißt es in dem "Gesetz zur Anpassung des Bestattungsrechts".
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Dieser Wunsch sei "aus verfassungsrechtlichen Gründen zuzulassen", schreibt der Experte für öffentliches Recht in einem noch unveröffentlichten Gutachten für den Bremer Senat, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
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Ein Mensch soll nicht einfach von der Erde verschwinden, da sind sich die christlichen Kirchen und die freien Humanisten einig: In Osnabrück halten sie seit kurzem gemeinsam Trauerfeiern für Menschen, die ohne Kontakt zu Angehörigen sterben.
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Zur Trauer gehöre es auch, "loszulassen und die Urne beizusetzen", betonte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
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Die wichtigsten Änderungen würden derzeit vom Sozialministerium "in Gesetzesform gegossen", teilte Ministeriumssprecher Helmut Zorell am Donnerstag auf epd-Anfrage in Stuttgart mit.
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Die geplante Lockerung des Bestattungsrechts in Bremen stößt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf Kritik.
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