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Das Gesetz zur vertraulichen Geburt erlaubt es schwangeren Frauen in sozialen Notlagen, ihr Kind in einem sicherem medizinischen Umfeld zur Welt zu bringen, ohne aber ihre Identität lüften zu müssen.
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Sind Frauen schwanger und in extremer Not, könnten sie künftig eine Alternative zu Babyklappen haben: Eine Adoption mit der vertraulichen Geburt. Der Gesetzesentwurf ist aber umstritten - so sehr, dass die Bundestasdebatte auf Juni verschoben wurde.
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Opfer sexuellen Missbrauchs können zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz künftig 30 statt drei Jahre lang geltend machen.
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Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion hervor, über den die "Saarbrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe) berichtet.
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Ein Jahr nach Beginn ihrer Protestaktionen ist die Lage der Flüchtlinge in Deutschland nahezu unverändert.
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Urologische, psychologische und sexuelle Nachteile befürchten die Ärzte.
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30 statt drei Jahre lang können Opfer sexuellen Missbrauchs künftig Entschädigungszahlungen geltend machen
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Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, hat den Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt begrüßt, fordert aber Nachbesserungen.
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Damit soll ein neues Angebot für Schwangere geschaffen werden, die ihr Kind nicht behalten, aufgrund einer persönlichen Notlage aber auch kein reguläres Adoptionsverfahren durchlaufen wollen.
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"Ich bin froh, dass das Thema jetzt auch auf Bundesebene entschieden ist. Damit haben wir wieder Ruhe in der Bundespartei. Ich kann mit dieser Entscheidung gut leben", sagte er der in Dresden erschienenden "Sächsischen Zeitung" (Freitagsausgabe).
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