Alle Ergebnisse zu kirchliches Arbeitsrecht
72 Suchergebnisse
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will mit Beschluss vom Donnerstag von den Luxemburger Richtern wissen, ob eine kirchliche Arbeitgeberin von einer Mitarbeiterin verlangen kann, nicht aus der Kirche auszutreten.
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Kirchliche Arbeitgebende müssen Menschen mit Behinderung nicht zum Bewerbungsgespräch einladen. Die gesetzliche Pflicht, Schwerbehinderte bei gleicher Eignung einzuladen, besteht nach einem Urteil nur für öffentliche Arbeitgebende.
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Kirchliche Arbeitgebende dürfen nicht von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abweichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
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Die evangelische Kirche will die Mitgliedschaft in der Kirche seltener zur Voraussetzung für eine Stellenbesetzung in den Einrichtungen machen. Laut Bericht des Rates der EKD zur Synode soll die Mitarbeitsrichtlinie in 2023 geändert werden.
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Das Bundesarbeitsministerium hat mit den Kirchen Gespräche über mögliche Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht begonnen. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, fand die Auftaktveranstaltung des "Dialogprozesses" am Montag statt.
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Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, von Notz, hat auf die gesellschaftliche Relevanz der christlichen Kirchen verwiesen: "Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände sind tragende Säule unseres Sozialstaats und nach dem Staat der größte Arbeitgeber."
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Der Jurist Peter Stein hat gesetzliche Klarstellungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Die Verfassung habe in erster Linie klarstellen wollen, dass für die Kirchen die gleichen Rechte wie für alle gelten.
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Katharina Kühn ist eine der Macherinnen des Films "Wie Gott uns schuf", der zur Kampagne #OutInChurch lief. Im Podcast erzählt sie von der Zusammenarbeit mit den Menschen der Kampagne und wie sie die katholische und die evangelische Kirche sieht.
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Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen das kirchliche Arbeitsrecht bis Juni reformieren. Eine erste Lesung einer neuen Grundordnung solle im Juni bei der Sitzung aller 27 Diözesanbischöfe in Deutschland stattfinden.
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Kann die Frage nach der Konfessionszugehörigkeit bei einem kirchlichen Arbeitgeber schon zwingend ein Indiz für Diskriminierung sein? Das Arbeitsgericht Karlsruhe sagt: Ja, kann es. Und damit könnte dieses Urteil Folgen für das kirchliche Arbeitsrecht haben.
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