Alle Ergebnisse zu kirchliches Arbeitsrecht
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Diakonische Arbeitgeber reagieren unterschiedlich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem kirchliche Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit nicht in jedem Fall zur Voraussetzung bei Stellenbesetzungen machen dürfen.
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Deutliche Kritik am Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Tübinger Rechtswissenschaftler Hermann Reichold geübt.
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Die Diakonie muss einer abgelehnten Stellenbewerberin ohne Kirchenzugehörigkeit eine Entschädigung zahlen. Die Berlinerin Vera Egenberger klagte erfolgreich wegen Diskriminierung aufgrund von Religion und setzte ihren Anspruch gegen den evangelischen Wohlfahrtsverband durch.
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Vor dem Bundesarbeitsgericht wird an diesem Donnerstag ein Urteil mit möglichen Folgen für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland erwartet. Der achte Senat in Erfurt verhandelt voraussichtlich abschließend über die Klage der Berlinerin Vera Egenberger.
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Vor dem Bundesarbeitsgericht wird am Donnerstag ein Urteil mit möglichen Folgen für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland erwartet.
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Kirchliche Arbeitgeber können nach Auffassung des Tübinger Juraprofessors Hermann Reichold von Stellenbewerbern nicht pauschal eine Konfessionszugehörigkeit verlangen. "Diese Anforderung generell zu stellen, ist wohl nicht haltbar", sagte der Jurist.
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Gretchenfrage in Erfurt: Fast ist es die klassische Frage aus Goethes "Faust", mit der es das Bundesarbeitsgericht kommende Woche zu tun haben wird. Gretchen fragt in dem Drama den Faust, wie er es mit der Religion halte.
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am Mittwoch über die Schadenersatzklage des früheren katholischen Kirchenorganisten Bernhard Schüth, dem 1997 wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigt wurde.
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Seit rund zehn Jahren beschäftigt der Fall die deutschen Gerichte und inzwischen auch die europäische Justiz. Der Europäische Gerichtshof äußert sich in seinem Urteil zur Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen dessen zweiter Ehe kritisch.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kündigung eines wiederverheirateten Arztes an einem katholischen Krankenhaus das Recht der Religionsgemeinschaften auf ein eigenes Arbeitsrecht bestätigt.
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