Alle Ergebnisse zu kirchliches Arbeitsrecht
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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Kündigung eines Arztes wegen dessen zweiter Ehe zurückhaltend kommentiert.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute (Dienstag) zum Fall eines katholischen Chefarztes, dem eine Düsseldorfer Klinik wegen seiner zweiten Ehe gekündigt hatte. Es handelt sich um ein Grundsatzurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) trifft am 11. September eine Grundsatzentscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht. Anlass ist der Fall eines katholischen Chefarztes, dem wegen seiner zweiten Ehe gekündigt wurde.
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Die Ruhr-Universität Bochum hat ein Institut für Kirchliches Arbeitsrecht gegründet. Ein solches wissenschaftlich-universitäres Institut gebe es bislang in Deutschland nicht, lediglich eine Forschungsstelle an der Universität Tübingen, erklärte Jacob Joussen.
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Kirchliche Unternehmen sind nur eingeschränkt an die überregional vereinbarten arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirchen gebunden. Ein kirchlicher Arbeitgeber kann mit einem Beschäftigten im individuellen Arbeitsvertrag von den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien abweichen.
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum kirchlichen Arbeitsrecht sehen die evangelischen Landeskirchen keinen Anlass für schnelle Änderungen ihrer Einstellungspraxis.
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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht gibt es Bewegung bei den evangelischen Kirchen. So darf die Evangelisch-reformierte Kirche künftig auch Menschen anderer Glaubensrichtungen sowie Konfessionslose einstellen.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach kirchliche Arbeitgeber nicht von jedem Stellenbewerber eine Religionszugehörigkeit verlangen dürfen, erschüttert nach Auffassung des Arbeitsrechtlers Jacob Joussen nicht die Grundfesten des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat.
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Kita, Klinik, Altenheim - zahlreiche solcher Einrichtungen gehören in Deutschland zur evangelischen Diakonie oder katholischen Caritas. Sie haben Hunderttausende Stellen zu vergeben. Bislang ist für Bewerber die Kirchenmitgliedschaft oft ein Vorteil und manchmal ein Muss.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Bevorzugung konfessionell gebundener Bewerber bei kirchlichen Arbeitgebern fordert nach Ansicht des Kirchenrechtlers Hans Michael Heinig vor allem die Kirchen selbst zum Handeln auf.
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