Alle Ergebnisse zu kirchliches Arbeitsrecht
72 Suchergebnisse
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, arbeitet bei gesellschaftspolitischen Themen nach eigenen Worten gut mit den beiden christlichen Kirchen in Deutschland zusammen.
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Kirchliche Einrichtungen sollten ihre Identität nach Ansicht des kirchlichen Arbeitsrechtlers Jacob Joussen künftig nicht mehr an die Konfessionszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter koppeln.
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Wer bei der Kirche arbeitet, soll möglichst Kirchenmitglied sein. Diese Einstellungspraxis der Kirchen stellten jüngst der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht infrage. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
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Das deutsche Staatskirchenrecht muss nach Einschätzung der Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld andere Religionsgemeinschaften stärker integrieren.
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Mit der Verfassungsklage gegen Urteile zur kirchlichen Einstellungspraxis will sich die Diakonie nach Worten ihres Präsidenten Ulrich Lilie gegen eine unzulässige Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften wehren.
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Darf einem katholischen Arzt wegen seiner Wiederverheiratung gekündigt werden, wenn evangelische oder nichtchristliche Ärzte in vergleichbarer Position keine Kündigung befürchten müssen? Das Bundesarbeitsgericht hat zu dieser Frage ein Grundsatzurteil gefällt.
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Am Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird für Mittwoch ein Grundsatzurteil über die Rechte und Pflichten von Beschäftigten bei kirchlichen Arbeitgebern erwartet.
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Die EKD-Synode hat auf ihrer Tagung in Würzburg auch über arbeitsrechtliche Regelungen beraten.
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Der Theologe Thorsten Moos sieht die evangelische Kirche und ihre Diakonie in ihrer Einstellungspraxis unter Legitimationsdruck. Sie müssten präziser als bisher erklären, wann und warum sie von ihren Mitarbeitern eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, schreibt Moos.
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Nach der Niederlage vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt fürchtet der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, um das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
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